Familienrecht, Scheidungsrecht
Wir wickeln Ihre Scheidung für Sie ab und suchen Lösungen, die die ohnehin höchst schmerzhafte und emotional aufgeladene Situation nicht weiter verschärft. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs hängt viel von der Bewertung der während der Ehezeit erwirtschafteten Güter ab.
Gerade für Unternehmer ist dieser Faktor von ausschlaggebender Bedeutung. Hier kann durch sinnvolle Vergleiche verhindert werden, dass der Unternehmer durch die Verpflichtung zur Ausgleichszahlung gezwungen wird, sein Unternehmen in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben. Es macht gerade für den Unterhaltsgläubiger keinen Sinn, demjenigen die Existenzgrundlage zu entziehen, der für den Unterhalt aufzukommen hat.
Die Höhe der Unterhaltsansprüche richten sich nach der konkreten wirtschaftlichen Situation der Ehegatten.
Kinder sollten grundsätzlich nicht die Leidtragenden der Auseinandersetzung zwischen den erwachsenen Ehepartnern sein. Auch während der Trennung und nach der Scheidung brauchen die Kinder beide Eltern, damit eine gesunde Entwicklung möglich ist. Wir versuchen deshalb, auf vernünftige Umgangsregelungen hinzuwirken, die dem Wohl des Kindes dienen.
Wir versuchen generell, den sogenannten "Rosenkrieg" zu vermeiden. Gerade bei streitigen Scheidungen arbeiten wir mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, die besondere integrative Fähigkeiten haben.
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Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht - Rechtsanwalt Christian Rösch
Prinzregentenstraße 7 - 83022 Rosenheim - Telefon: +49 8031 901170
