Immobilienrecht
Das Immobilienrecht umfasst alle Rechtsfragen bezogen auf Häuser, Wohnungen und Grundstücke.
Insbesondere zählt zum Immobilienrecht:
- Die Begründung, Belastung, Übertragung, Änderung und Aufhebung von Grundstücksrechten.
- Grundbucheintragungen: Eintragsfähige und nicht eintragungsfähige Rechte, Verfügungsbeschränkungen und Vermerke.
- Eintragungsverfahrensrechtliche Fragen, Rangverhältnisse im Grundbuch, Beweiskraft und öffentlicher Glaube des Grundbuches, Rechtsmittel in Grundbuchsachen, Grundbuchberichtigungsansprüche.
- Konkrete eintragungsfähige Rechte, wie z.B. Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Leibgeding (Altenteil), Auflassungsvormerkungen, Vorkaufsrechte, Widerspruch, Widerkaufrechte, Insolvenzvermerke, gerichtliche Verfügungsverbote, Eintragung von Pfändungen, Bestellung eines Erbbaurechts und Erbbauzins (Reallasten).
- Wohnungseigentum (Grundstücke im Sinne des § 1 Abs. 4 WEG), Miteigentum, Sondereigentum, gemeinschaftliches Eigentum, Garagenstellplätze, Wohnungseigentumsgemeinschaftsrechtliche Fragen, Problemstellungen bezogen auf Wohnungseigentumsverwalter u.a.).
- Grundstückskauf: Erbrechtliche Fragen, allgemeine Verfügungsbeschränkungen, Hauptleistungspflichten des Vertrages, Gewährleistung für Rechtsmängel und für Sachmängel, Gefahrtragung, Übergang von Nutzen und Lasten, öffentlich-rechtliche Genehmigungserfordernisse, Grundstückskauf gegen Rente, Wertsicherungsklauseln.
- Grundstücksauflassung und Eigentumseintragung.
- Erbrechtliche Fragestellungen im Grundstücksrecht: Vor- und Nacherbschaft im Grundstücksrecht, Testamentsvollstreckungen im Grundstücksrecht (Bestellung von Grundpfandrechten durch den Testamentsvollstrecker, Überlassung von Nachlassgegenständen an Erben, Eintragungen und Löschungen des Testamtensvollstrecker-Vermerks, Vermächtnisvollstreckung u.a.). Aufgrund der erbrechtlichen und testamentsvollstreckungsrechtlichen Überschneidungen ist hierbei zu erwähnen, dass Rechtsanwalt Dr. Rupprecht als Testamentsvollstrecker für Sie zur Verfügung steht.
- Problemfälle bei rechtsgeschäftlicher oder gesetzlicher Vertretung im Grundstücksverkehr.
Wir helfen Ihnen bei der tatsächlichen und rechtlichen Abwicklung von Immobiliengeschäften durch Beratung, Prüfung und Erstellen von Vertragsentwürfen, bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhaften Verträgen und bei sonstigen Problemen.
Es ist unbedingt ratsam, rechtliche Fragen bei Rechtsgeschäften mit Immobilien bereits im Vorfeld zu klären, um spätere ungewollte Folgen und zusätzliche Kosten, die erheblich und existenzbedrohend sein können, von Anfang an zu vermeiden.
Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht - Rechtsanwalt Christian Rösch
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