Inkassorecht
Wir übernehmen für Unternehmen die professionelle Beitreibung von Forderungen. Wir haben hierbei besondere Konditionen, die dem Umstand Rechnung trägt, dass die Erlangung eines Vollstreckungsbescheids über das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren mit deutlich geringerem Aufwand verbunden ist, als die übliche klageweise Beitreibung. Unser Vorteil gegenüber den großen Inkassogesellschaften ist der direkte Kontakt mit dem Mandanten. Dies sichert eine lückenlose und schnelle Information und ist Garant für eine schnelle Bearbeitung. Ausserdem berechnen wir keine Mitgliedsbeiträge und keine prozentualen Beteiligungen im Rahmen einer erfolgreichen Vollstreckung der Forderung. Entscheidend ist weiter die Beratung des Unternehmens, ob die unternehmenstypischen Forderungen überhaupt für das Inkassogeschäft geeignet ist. Leider machen wir immer wieder die Erfahrung, dass Inkassogesellschaften auch Forderungen beitreiben, die regelmäßig nicht ohne streitiges Verfahren beizutreiben sind. Insbesondere fehlt es in diesen Fällen meistens an der notwendigen anwaltlichen Vorprüfung, ob die Sach-und Beweislage überhaupt eine erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung erwarten lässt.
Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht - Rechtsanwalt Christian Rösch
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