Kapitalanlagerecht
Das Kapitalanlagerecht basiert auf einer Vielzahl von Gesetzen, wie z.B. Wertpapierprospektgesetz, Verkaufsprospektgesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Investmentgesetz etc.
Aufgrund der verbraucherfreundlichen Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Kapitalanlagerecht ist es leichter geworden, Schadensersatzansprüche gegen Kapitalmarktteilnehmer (wie Banken, Investmenthäuser, Fondgesellschaften, Anlageberater, Finanzmakler etc.) durchzusetzen. Hierbei helfen wir Ihnen.
Ansprüche des Anlegers können entstehen durch:
- Fehlerhafte Anlageberatung und/oder Vermittlung (mangelnde Aufklärung über Totalverlustrisiko und Nachschusspflichten bei BGB-Gesellschaften; keine Aufklärung über Fremdwährungsrisiko bei Fremdwährungsanleihen; keine oder fehlerhafte Aufklärung bei Vermittlung von Fonds, beim Kauf von Aktien oder Optionsscheinen etc.).
- Fehlerhafte Kapitalmarkinformationen (z.B. Prospekthaftung, falsche oder verspätete Ad-hoc-Meldungen u.a.).
- Fehlerhafte Vermögensverwaltung (Verstoß gegen die Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns u.a.).
Die Mitarbeiter von Banken, Versicherungen, Maklerfirmen und sonstigen Finanzunternehmen werden oftmals nicht sorgfältig genug im Hinblick auf eine professionelle Anlegerberatung geschult. Deshalb haben wir viele Ansatzpunkte, um Ihnen den Schaden wieder auszugleichen.
Ein konkreter finanzieller Schaden muss hierbei nicht einmal entstanden sein. Allein die Wahl einer Anlageform durch mangelhafte Aufklärung über das in dieser Anlageform vorhandene Totalverlustrisiko (z.B. Gesellschaftsanteil einer GbR bei z.B. „Schrottimmobilien“) rechtfertigt bereits nach neuester BGH-Rechtsprechung die Rückabwicklung der Anlageform im Rahmen eines Schadensersatzanspruches.
Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und beraten Sie über die Möglichkeiten der Rückabwicklung von bereits abgeschlossenen Anlageformen.
Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht - Rechtsanwalt Christian Rösch
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