Mietrecht für Gewerbe und Grundstückeigentümer

Wir vertreten Inhaber von gewerblich genutzten Großimmobilien und Renditeobjekten. Wir verfügen über große Erfahrung bei der Lösung von Problemen, die typischerweise bei einer gemischten Mieterstruktur entstehen. Insbesondere der Interessenwiderstreit der Mieter von gastronomischer und sonstiger gewerblicher Nutzung ist ein Betätigungsfeld unserer Kanzlei.

Weiter haben Verständnis für Eigentümer von Immobilien, die Immobilien als solide Wertanlage betrachten und unter Renditegesichtspunkten erwerben. Die den Kaufüberlegungen zugrundeliegenden Renditeberechnungen können bei Leerstand oder säumigen Mietern in Schieflage geraten und haben vor allem dann weitreichende Konsequenzen, wenn die finanzierenden Banken die pünkliche Zahlung der Darlehensraten verlangen.

Wir müssen häufig feststellen, dass die Eigentümer von vermieteten Immobilien vor dem Erwerb eines vermeintlichen Renditeobjekts schlecht oder gar nicht beraten sind. Nicht selten wurde die Nettorendite durch den Erwerber nicht richtig berechnet. Nicht umlegbare Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungsrücklagen und Kaufnebenkosten wurden nicht berücksichtigt. Mietvertragliche Risiken wurden nicht erkannt oder falsch eingeschätzt. Die Enttäuschung über eine schlechte oder mittelmäßige Rendite hätte vermieden werden können. Die Immobilie ist gerade in den jetzt vorherrschenden gesamtwirtschaftlichen Verhältnissen eine sinnvolle Geldanlage, wenn der künftige Eigentümer alle wichtigen Entscheidungsparameter kennt. Wir empfehlen eine frühzeitige rechtliche Beratung.

Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht - Rechtsanwalt Christian Rösch
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