Vertragsgestaltung und -prüfung

Es existieren gesetzlich geregelte Vertragstypen, wie z.B. den Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Handelsvertretervertrag u.a. Es gibt aber auch sehr viele gemischte Vertragstypen, wie z.B. den Franchise-Vertrag, Dispositionsvertrag, Webdesign- oder Webhosting-Vertrag.

Unter anderem folgende Punkte müssen dabei regelmäßig beachtet werden: Konkretisierung der Hauptleistungspflichten, Ausstiegsszenarien, Folgen bei mutmaßlichen Leistungsstörungen (Mängel, Nachbesserung, Ersatzlieferung, Rücktritt, Schadensersatz, Vertragsstrafen u.a.), Informationspflichten, Dokumentationspflichten, Haftungsfragen, Kündigungsgründe und -fristen bei Dauerschuldverhältnissen etc.), generelle Risiken und Gefahren

Nicht nur für Unternehmen ist es wesentlich, dass abgeschlossene Verträge mit keinen Fehlern behaftet sind, die zu schwer wiegenden Folgen führen. Für die Gestaltung eines Vertrages ist es deshalb unabdingbar, eine allumfassende Sachverhaltsaufklärung zu betreiben und Verträge individuell zu gestalten.

Verträge aus der "Schublade", wie sie gerne von anderen Berufszweigen angeboten werden, die im Bereich juristischer Schnittstellen tätig sind, führen zwangsläufig zu Mängeln, die Sie im Problemfalle teuer bezahlen müssen. Gute Verträge dienen der Vermeidung künftiger Auseinandersetzungen, weil die Parteien bereits schon zum Vertragsschluß sorgfältig alle eventuell künftig auftretenden Probleme bedacht und geregelt haben.

Wir gestalten, prüfen und verhandeln Verträge und wickeln diese für Sie ab.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und prüfen bereits vorhandene AGB’s

Weiter helfen wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Abwehr oder Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen.

Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht - Rechtsanwalt Christian Rösch
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