Rechtsanwalt Baurecht Rosenheim
Anwalt für öffentliches und privates Baurecht
Inhaltsverzeichnis:
Rechtsanwalt Baurecht - Rechtsberatung für Bauunternehmen
Im Baurecht begleiten wir, die Rechtsanwälte Rupprecht & Rösch, regelmäßig namhafte Bauunternehmen, Bauhandwerkern und Bauträger in Rosenheim, München und aus ganz Deutschland. Darüber hinaus betreuen wir Großprojekte und Stadien. Als eine der wenigen Kanzleien verfügen wir außerdem über umfangreiche und internationale rechtliche Expertise im Bereich Membrantechnik (ETFE-Folienkissen und Membranen).
Die Regelungen der VOB, die HOAI, die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und das Werkvertragsrecht des BGB sind unser Betätigungsfeld. Als Rechtsanwälte für Baurecht betreuen wir seit über einem Jahrzehnt Großbauprojekte. Hierzu gehören insbesondere der Bau von Sportarenen und Stadien, die in Membrantechnik (ETFE-Folien) ausgeführt werden.
Durch geschicktes Nachtragsmanagement (claim management), das seine Grundlage in den §§ 2 Abs. 5, 2 Abs. 6 und 2 Abs. 7 VOB/B hat, können sich die Erträge der beratenen Bauunternehmen deutlich verbessern.
Verzögerungen in der Bauausführung führen beim Auftragnehmer reflexartig zu Behinderungsanzeigen, in denen eine Verlängerung der Bauzeit und Mehrvergütung gefordert wird. Der Auftraggeber wiederum meint, eine Vertragsstrafe sei verwirkt. Häufig fehlt es hier bereits an einem verbindlich vereinbarten Vertragstermin.
Während der Bauausführung ist das Bauunternehmen als Auftragnehmer häufig gut beraten, Sicherheitsleistungen gem. § 648a BGB zu verlangen, um seine Werklohnansprüche bei einer Insolvenz abzusichern.
Anwalt Baurecht - Betreuung Privater und öffentlicher Auftraggeber
Neben renommierten Bauunternehmen in den Regionen um Rosenheim und München beraten und betreuen wir als Anwälte für Baurecht Bauträger, Architekten sowie gewerbliche, öffentliche und private Bauherren. Durch unsere baurechtliche Begleitung bei der Erstellung von Sportarenen und Stadien sind wir hier mit komplexeren juristischen Herausforderungen vertraut.
Der private oder gewerbliche Bauherr als Auftraggeber steht im Spannungsfeld widerstreitender Interessen. Aggressives Nachtragsmanagement der Bauunternehmen ist häufig von der Motivation geleitet, nicht berechtigte Werklohnansprüche durchsetzen zu wollen. Die Bauunternehmen haben entweder nicht sorgfältig kalkuliert oder Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnisse und Pläne) nicht sorgfältig bearbeitet bzw. kostenträchtige Details übersehen oder falsch eingeschätzt.
Der Tipp von Ihrem Rechtsanwalt für Baurecht in Rosenheim
Der Bauherr sollte durch das Verlangen von Vorauszahlungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften seine eventuellen Ansprüche gegen das Insolvenzrisiko des Bauunternehmens absichern.
Bei mangelhaften Teilgewerken ist der Auftraggeber gut beraten, ein selbständiges gerichtliches Beweissicherungsverfahren einzuleiten, wenn die Gefahr besteht, dass bei Fortschreiten des Bauvorhabens die Beweisführung zur mangelhaften Bauausführung unmöglich gemacht wird.
Mangelhafte Bauausführung gibt dem Auftraggeber zudem das Recht, einen erheblichen Teil des Werklohn nicht zu bezahlen. Die Höhe des Zurückbehaltungsrecht beziffert sich immerhin auf ein Vielfaches der voraussichtlich anfallenden Mangelbeseitigungskosten.
Für den Auftraggeber ist die sorgfältige Beschreibung der geschuldeten Bauleistung wesentlich.
Nachträge für die Bauunternehmen sind in der Regel nur dann möglich, wenn vom geschuldeten Bau-Soll (also von dem, was Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistungspflicht ist) auf Veranlassung des Auftraggebers abgewichen wird. Eine sorgfältige funktionale oder globale Leistungsbeschreibung kann verhindern, dass der Bauunternehmer Nachträge geltend machen kann. Diese Möglichkeit des „vorsorglichen vertraglichen Kostenmanagements“ wird häufig verspielt.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht
Ihr Anwalt für Baurecht in den Regionen Rosenheim, München und deutschlandweit.