Erbrecht
Gesetzliche Auslegungsregeln im Erbrecht
Folgende Auslegungsregeln kennt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB):
Diese greifen jedoch nur dann ein, wenn sich der Erblasserwille durch die Auslegung nach §133 BGB nicht eindeutig ermitteln lässt. Sie betreffen also nur Zweifelsfälle und geben insofern eine Entscheidungshilfe.